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pruefverfahren — Echtheitsprüfung nach § 5b Abs. 3 UWG

Verfahren zur Sicherstellung echter Bewertungen

Gemäß § 5b Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) informieren wir transparent über unsere Maßnahmen zur Verifizierung von Erfahrungsberichten und Bewertungen:

  1. Freiwilliger Beleg-Nachweis (Evidence Vault): Verfasser können private Kaufbelege, Kassenbons oder Eintrittskarten einreichen. Diese Nachweise werden in einem isolierten Speicher abgelegt. Geschäftsinhaber haben keinen Zugriff auf diese privaten Belege.
  2. Transparenz deklarierter Verbindungen: Autoren müssen angeben, ob eine persönliche, familiäre oder geschäftliche Beziehung zum besprochenen Betrieb besteht oder ob Vergünstigungen gewährt wurden.
  3. Elektronisches Meldewesen: Jeder Beitrag kann über das Portal (/report) gemeldet werden. Bei Verdacht auf Fake-Bewertungen greift das strukturierte Notice-and-Action-Verfahren mit Anhörungsfristen.
  4. Objektive Moderation: Geschäftsinhabern ist es untersagt, kritische aber sachliche Beiträge eigenmächtig zu entfernen.